Du interessierst dich für ein Promotionsstipendium bei einem der 13 Begabtenförderungswerke – hast aber noch Fragen? In unseren FAQs findest du die wichtigsten Informationen zu Voraussetzungen, Bewerbung, Förderdauer, Nebentätigkeiten, Familienzeiten und vielem mehr – kompakt und verständlich.
Nein. Sehr gute fachliche Leistungen sind wichtig – aber du musst weder Jahrgangsbeste:r sein noch eine bestimmte Note vorweisen. Ein NC wird nicht vorausgesetzt.
Die Begabtenförderungswerke legen Wert darauf, dass Geförderte nicht nur fachlich überzeugen, sondern sich auch für andere einsetzen und gesellschaftlich engagieren.
Dein Projekt sollte einen innovativen wissenschaftlichen Beitrag leisten und die Fachdebatte inhaltlich oder methodisch weiterbringen.
Ja. Eine frühere Förderung ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung zur Promotionsförderung.
Ja, wenn du begründen kannst, warum du nicht früher starten konntest. Anrechenbar sind zum Beispiel:
Wichtig: Zeiten im Referendariat, Vikariat oder in einem regulären Job zählen nicht als Ausnahmegrund.
Auf jeden Fall. Schwangerschafts- und Erziehungszeiten werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Zudem gibt es finanzielle Zuschläge und eine mögliche Verlängerung der Förderdauer (bis zu 4,5 Jahre).
In diesem Fall verlängert sich die Höchstförderdauer um 12 Monate. Mütter können zusätzlich drei Monate Mutterschutz beantragen. Auch finanzielle Zuschläge sind möglich.
Nein, eine reine ideelle Förderung ist nicht möglich.
Nein, eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen – sowohl finanziell als auch ideell.
Nein. Erst nach dem zweiten Staatsexamen kannst du dich für die Promotionsförderung bewerben.
Ja, in begründeten Ausnahmefällen – wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast oder dein Abitur in Deutschland gemacht hast.
Ja, diese Form der Promotion können wir grundsätzlich fördern.
Ja, sofern du an einer deutschen Hochschule promovierst, ist eine Bewerbung möglich.
In der Regel nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn du im Rahmen deines Medizinstudiums promoviert hast und nun eine wissenschaftliche Promotion in einem anderen Fach anstrebst.
Dein Projekt sollte realistisch innerhalb der Förderhöchstdauer von 3,5 Jahren (mit Kind 4,5 Jahren) abschließbar sein. Du kannst deinen Zeitplan direkt auf 3,5 Jahre ausrichten.
Ja:
Ja, eine Unterbrechung ist auf Antrag möglich.
Nein. Ein weiteres Studium ist nicht mit der Promotionsförderung vereinbar.
Ja, das ist möglich. Aber: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Sobald du eine Zusage erhältst, musst du dich für ein Werk entscheiden.
Ein Promotionsstipendium wirft am Anfang oft viele Fragen auf – aber die Rahmenbedingungen sind transparent, fair und gut planbar. Wenn du dich früh informierst und sorgfältig vorbereitest, stehen die Chancen gut, dass deine Bewerbung überzeugt. Du hast noch weitere Fragen? Dann schau auf den Seiten der einzelnen Werke vorbei oder lass dich beraten.